Aktuelles:
Marktgemeinderatssitzung im März 2021
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet statt am Montag, den 15.03.2021 ab 19:30 Uhr im...
Steuertipp
Abzug von Handwerkerleistungen
Der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. weist darauf hin, dass sich die Einkommenssteuer bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen verringern lässt. Begünstigt sind 20 % der bezahlten Aufwendungen. Um den max. Betrag von 1.200 Euro auszuschöpfen, müssen Handwerkerleistungen von 6.000 Euro nachgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausstellt, in der die Arbeitsstunden getrennt ausgewiesen sind.
Unabdingbar ist weiterhin, dass diese Rechnungen per Überweisung bezahlt werden. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt. Begünstigt sind sämtliche Reparaturen im Haus oder am Grundstück sowie Aufwendungen für Schornsteinfeger oder die Heizungswartung.
Weitere nützliche Steuertipps finden Sie hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/default.php?f=Waldsassen&c=n&d=x&t=x