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Johannisfeuer Information

Vom Landratsamt Tirschenreuth wurde mitgeteilt, dass mit dem Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 07.06.2021 Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen weiterhin grundsätzlich untersagt sind.

Zulässig sind nur öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis. Im Landkreis Tirschenreuth dürfen an einer öffentlichen Veranstaltung in geschlossenen Räumen höchstens 50 und unter freiem Himmel höchstens 100 Personen teilnehmen (Höchstzahlen jeweils einschließlich geimpfter und genesener Personen). Ein Johannisfeuer stellt eine öffentliche Veranstaltung dar und ist demnach nur unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen zulässig.

Die traditionellen Johannisfeuer mit Festbetrieb, an denen die gesamte Bevölkerung teilnehmen kann, halten die genannten Maßgaben nicht ein und sind in dieser Form nicht zulässig.

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