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Stichwahl Landrat

  • vor 11 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann am Sonntag, 22. März, trotzdem an der Stichwahl Landrat teilnehmen. Die Wahlberechtigung wird im Wahllokal über das Wählerverzeichnis geprüft. Wählerinnen und Wähler müssen zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.


Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 20.03.26 beantragt werden.

 
 
 

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